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Erst zwei Prostituierte haben sich vom Landkreis im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes beraten lassen. In Kraft getreten ist es trotzdem, und zwar bereits seit Juli Seit dem — so schreibt es das neue Gesetz vor — muss jede Prostituierte ihre Tätigkeit anmelden und sich hinsichtlich gesundheitlicher Risiken beraten lassen. Erst dann hatte das Land Niedersachsen per Verordnung die Zuständigkeit bestimmt.
Heimann betont, dass das umstrittene Gesetz in erster Linie zum Wohle der Frauen ins Leben gerufen geworden sei. Es soll ein Schutz gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel sein. Die Frauen würden durch die kostenfreien Beratungsgespräche auf Rechte und Möglichkeiten hingewiesen werden. Natürlich laufe alles streng vertraulich ab. Jede Frau könne sich sicher sein, dass keine Daten an die falsche Stelle geraten. Wer jünger als 21 Jahre ist, muss alle sechs Monate erneut zum Treffen, ältere Frauen alle zwölf Monate.
Bislang leuchten den Frauen die Vorteile des neuen Gesetzes offensichtlich noch nicht ein: Lediglich zwei haben sich bei der Kreisverwaltung angemeldet beziehungsweise von den Beratungsgesprächen Gebrauch gemacht. Ob die Frauen ihrer Arbeit in einem Bordell oder in der eigenen Wohnung nachgehen, wollten die zuständigen Mitarbeiter des Landkreises aus Datenschutzgründen nicht sagen. Wie viele Prostituierte es in Schaumburg gibt und wie viele sich demnach noch melden müssen, kann die Verwaltung nicht sagen.
Es gibt laut Heimann keine verlässlichen Zahlen. Nach der Anmeldung erhalten die Frauen einen Ausweis mit Lichtbild und Klar- oder Aliasnamen, den die Dienstleisterinnen bei sich tragen müssen.
Betreffende hatten vor der Verabschiedung des Gesetzes das erzwungene Outing kritisiert, das mit der Anmeldung einhergeht.