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Zum Schutz vor Kriminalität müssen sich Prostituierte in Niedersachsen künftig bei den Kommunen anmelden. Die Landesregierung hat am Dienstag eine Verordnung erlassen, mit der die Landkreise und kreisfreien Städte zudem dafür zuständig sind, die Konzessionen für Bordelle zu erteilen.
Damit setzt das Land das am 1. Juli in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz des Bundes um, wie die Staatskanzlei mitteilte. Zudem solle kriminellen Organisationen wie etwa Rockerbanden das Handwerk gelegt werden.
Kriminalität in der Prostitution wie etwa Menschenhandel solle bekämpft werden. Nach dem Gesetz müssen Prostituierte ihre Tätigkeit anmelden und sich vorher gesundheitlich beraten lassen. Bordellbetreiber brauchen eine behördliche Erlaubnis, wenn sie ihr Gewerbe anmelden.
Sie müssen ein Betriebskonzept vorlegen und nachweisen, dass sie nicht wegen Menschenhandels oder anderer einschlägiger Delikte vorbestraft sind. In Niedersachsen übernehmen den Angaben zufolge die Gesundheitsämter die kostenlose Gesundheitsberatung.
An dem Gesetz gibt es auch Kritik. Die Bundestagsopposition sieht wie etwa auch die Diakonie vor allem die Anmeldepflicht kritisch. Sie befürchten, dass Prostituierte stigmatisiert werden und aus Angst vor Verlust der Anonymität und Ausgrenzung auf eine Anmeldung verzichten. Der Norden Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden. Nachrichten Der Norden Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden. Der Norden Prostituiertenschutzgesetz - Prostituierte müssen sich bei Kommunen anmelden.