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Juli tritt bundesweit das neue Prostitutionsgesetz in Kraft. Es soll Sexarbeitende künftig besser schützen. Mit dieser Gesetzesänderung geht eine Vielzahl von Neuregelungen einher — auch in Bremen.
Juli tritt bundesweit das neue Prostitutionsgesetz in Kraft — auch in Bremen. Mit dieser Gesetzesänderung geht eine Vielzahl von Neuregelungen einher.
Unter anderem müssen Prostituierte ab Juli einen Ausweis beantragen, an einem verpflichtenden gesundheitlichen Informationsgespräch teilnehmen und es wird eine Kondompflicht eingeführt. In Bremen betrifft das zwischen und Prostituierte. Bei welcher Bremer Behörde die neuen Zuständigkeiten ab Sommer angedockt werden, ist bisher jedoch noch völlig unklar.
Das sorgt bei den Bremer Beratungsstellen für Prostituierte für Unmut. Dass das neue Gesetz kommt, sei schon seit Monaten klar, doch wie in vielen anderen Bundesländern hinke Bremen mit der Umsetzung bisher weit hinterher. Von der Gesetzesänderung sind nämlich nicht nur Sexarbeitende, sondern auch Betreiber entsprechender Etablissements betroffen. Wer in Bremen künftig ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchte, muss bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.
Dafür muss unter anderem ein Betriebskonzept geschrieben und vorgelegt werden. Auf Nachfrage erklären sowohl die Bremer Innen-, die Sozial-, die Bau-, und die Wirtschaftsbehörde, nicht zuständig zu sein oder keine Frage zu dem Thema beantworten zu können. Wer ab Sommer übernehmen muss, wird in dieser Woche auch die Bremische Bürgerschaft beschäftigen. Die Bremer Beratungsstellen vermuten, dass es die Bremer Behörden deshalb noch nicht so eilig mit der Regelung haben.