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Hinter der etwas kryptischen Abkürzung verbirgt sich das Prostituiertenschutzgesetz. Kein Bild aus Hüttenberg, aber um den Schutz von Prostituierten, die in der Gemeinde gemeldet sind, müsste sich die Verwaltung laut Gesetz trotzdem kümmern.
Diese Aufgabe ist jetzt in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung an den Landkreis abgegeben worden. Lokales Hüttenberg. Donnerstag, Von Christian Keller. Jetzt teilen:. Angemeldet hat sich in der Gemeinde Hüttenberg bis heute noch keine einzige Prostituierte oder ein Prostituierter. Um deren Schutz müssen sich Gemeinden mit mehr als Einwohnern, also auch Hüttenberg, per Gesetz seit Januar aber dennoch kümmern.
Geregelt wird das durch das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG. Theoretisch müsste das Hüttenberger Ordnungsamt gemeldete Prostituierte künftig unter anderem über die Rechtslage nach dem ProstSchG beraten, gesundheitliche und soziale Beratungsangebote auch bei Schwangerschaft anbieten oder aber einen Spezialdrucker anschaffen, mit dem fälschungssichere Anmeldebescheinigungen erstellt werden können.
Auch die Überwachung sogenannter Prostitutionsstätten, -fahrzeuge, -veranstaltungen sowie - ganz praxisnah - beispielsweise die Überwachung der Einhaltung der Kondompflicht müsste das Ordnungsamt übernehmen. Entschieden, dass all das von den Kommunen zu leisten sein soll, hat die Landesregierung. Allerdings, und das ist entscheidend, mit der Option diese Aufgaben auch übertragen zu können. An wen? Zum Beispiel den Landkreis. Bisher ist keine Anmeldung in Hüttenberg bekannt.
Denn der - beziehungsweise dessen Dienststellen -, so steht es in der Vorlage, sind ohnehin bereits mit Bordellen beziehungsweise Prostituierten befasst: unter anderen das Gesundheitsamt und die Kreisbauaufsicht. Man könne das natürlich auch selbst machen, das sei aber mit einem erheblich höheren Aufwand und Kosten verbunden. Dafür, dass der Landkreis diese Aufgaben künftig übernimmt, muss Hüttenberg eine jährliche Aufwandsentschädigung von fünf Cent pro Einwohner zahlen.