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Was ist genau passiert? In Deutschland gilt seit dem 1. Januar das sogenannte Transsexuellengesetz. Mithilfe des Transsexuellengesetzes soll die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen geregelt werden. Seit der Einführung wurden vom Bundesverfassungsgericht vereinzelt Vorschriften für verfassungswidrig erklärt: zu Beginn durfte der Vorname und der Personenstand zum Beispiel erst nach operativen Eingriffen geändert werden.
Damals gab es auch eine Altersgrenze: trans Menschen mussten 25 Jahre alt sein, um einen Antrag stellen zu dürfen. Am vergangenen Mittwoch legte das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium dann völlig überraschend einen Gesetzesentwurf für eine Reform vor.
Fachverbänden wurden lediglich 48 Stunden eingeräumt, um auf die Vorschläge zu reagieren. Das TSG kann dann aufgehoben werden. Das klingt erst einmal ganz gut, oder nicht? Ein diskriminierendes Gesetz soll aufgehoben werden. Doch dem ist leider nicht so. Schauen wir uns die Veränderungen mal genauer an:. Bisher mussten trans Menschen zwei Gutachten anfertigen lassen, dafür die Kosten tragen und in einem Gerichtsverfahren die Änderung von Vornamen und Personenstand beantragen.
An diesem Verfahren soll sich nun Folgendes verändern: statt zweier Gutachten, soll es zwar jetzt nur noch eine Beratung geben, doch ein gerichtliches Verfahren bleibt immer noch notwendig.
Auch wenn der Prozess nun Beratung statt Begutachtung genannt werden soll, bleibt der Inhalt der gleiche. Mit welchen Kriterien möchte man eine Geschlechtszugehörigkeit beurteilen? Wer möchte Menschen eine Geschlechtszugehörigkeit absprechen? Auf welcher Basis? Mit welchem Ziel? Muss ich mich bei einer solchen Beratung ausziehen, um mein Körperbild begutachten zu lassen?