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Das Stuttgarter Verwaltungsgericht nimmt sich einer schlüpfrigen Frage an - Anbieterin will keine Bordell-Steuer zahlen. Foto: dpa. Von Wenke Böhm, dpa Stuttgart. Wo sinnliche Massage aufhört und steuerpflichtiges sexuelles Vergnügen anfängt - das muss das Stuttgarter Verwaltungsgericht seit Mittwoch klären. Eine Stuttgarter Anbieterin von Tantra-Massagen hatte gegen die von der Stadt festgesetzten Vergnügungssteuern geklagt, wie sie auch Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs zu zahlen haben.
Bei der Massage werde der Intimbereich bewusst mit eingeschlossen, weil er halt zum "ganzen Körper" gehöre, betonte die drahtige Jährige. Die Anwendung folge einem strikten Ritus.
Ein Orgasmus sei dabei möglich. Hauptzweck sei aber nicht das sexuelle Vergnügen, sondern ganzheitliches Wohlbefinden im Sinne der tantrischen Erkenntnislehre. Geschlechtsverkehr finde nicht statt. Dass das Unternehmen der Klägerin "Gelegenheit zu sexuellem Vergnügung" einräume, wie es in der Steuersatzung steht, stellt ihr Anwalt nicht in Frage.
Allerdings sei dies nicht das Ziel. Die Vertreterin der Stadt erwähnte, dass nur Erwachsene in dem Unternehmen behandelt werden. Zur Sprache kam ferner, dass dort auch Anus- und Prostatamassagen angeboten werde. Die Preise für eine Tantramassage liegen laut Klägerin zwischen und Euro. Der Vorsitzende Richter sagte, dass der Vergleich mit bordellähnlichen Einrichtungen wohl "nicht so ganz" passe.
Die Stadt hätte für Grenzfälle wie diesen besser einen eigenen Tatbestand definieren sollen. Die Entscheidung wird morgen bekanntgegeben. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Prozess der erste seiner Art. Eine sogenannte Sexsteuer gibt es in etlichen Städten, aber längst nicht in allen.